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Die Energieberatung für Wohngebäude (ehem. "Vor-Ort-Beratung")

Um Ihnen einen ersten Eindruck zu verschaffen, welches Energieeinsparpotential Ihre Immobilie hat, hat das BMWi einen Sanierungskonfigurator entwickelt, mit dem Sie selbst am PC verschiedene Sanierungsmöglichkeiten ausprobieren können. Sie bekommen damit, wenn auch pauschal, zumindest einen Einblick, welche Energieeinsparungen möglich sind, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Maßnahmen der Staat fördert.

zum BMWi - Sanierungskonfigurator

Eine kompetente Energieberatung ist dagegen wesentlich komplexer und differenzierter als ein Online-Programm. Sie zeigt Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg auf, wie, in welchen Schritten und, bei zeitlich getrennt durchzuführenden Einzelmaßnahmen, in welcher Reihenfolge diese die Effizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Auch Ihre persönlichen Wünsche, Ideen und Vorstellungen werden bei der Erarbeitung eines Sanierungsfahrplanes berücksichtigt. Denn durch eine energetische Sanierung senken Sie nicht nur Ihren Energieverbrauch und damit seine Kosten - Sie steigern damit auch die Behaglichkeit, Ihr Wohlbefinden, den Wert Ihrer Immobilie und erhalten einen Imagegewinn. Da sich auch der Staat einer Einsparung von Energie und Treibhausgasen verpflichtet hat, wird bereits die Energieberatung für Wohngebäude vom Staat gefördert.

Förderung der Vor-Ort-Beratung¹

Die Tätigkeit des Energieberaters wird durch das BAFA gefördert. Der Förderbetrag beträgt 80% pro Beratung, jedoch maximal 1.300,- € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern (EFH, ZFH) und 1.700,- € bei Mehrfamilienhäusern (MFH) mit mind. drei Wohneinheiten. Ist das MFH im Besitz einer Eigentümergemeinschaft gibt es für den erhöhten Beratungsaufwand in einer Eigentümerversammlung einen Bonus von 500,- €.

Der Zuschuss kann auch gezahlt werden, wenn die Beratung mit weiteren öffentlichen Mitteln (z. B. der Länder oder Kommunen) finanziert wird; die Förderung darf dabei aber insgesamt 90 % der Beratungskosten nicht übersteigen. Mit anderen Worten: Eine zusätzliche Förderung der Vor-Ort-Beratung mit Landes- oder kommunalen Mitteln ist zulässig, sofern der Immobilieneigentümer mindestens einen Eigenanteil von 10 % des Beratungshonorars trägt.

Ausgeschlossen ist eine Förderung allerdings, wenn auch Mittel aus anderen Beratungsprogrammen des Bundes in Anspruch genommen werden; in diesem Fall besteht ein Kumulierungsverbot.

Die Förderung dieser Beratung ist unabhängig davon ob tatsächlich eine Sanierung umgesetzt wird. Sollen jedoch bei einer Vorhabenumsetzung öffentliche Förderprogramme genutzt werden, ist die Gebäudesanalyse Voraussetzung für eine Fördermittelbeantragung. Die Gebäudeanalyse und das Gesamtkonzept, Ihr sog. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), hat eine Gültigkeit von vier Jahren um für eine nachfolgende Sanierung Förderprogramme zu beantragen.

Der Ablauf

Die Durchführung beginnt mit der Erfassung und Aufstellung der individuellen detaillierten Objektdaten, Analyse und Darstellung der vorhandenen Substanz, die Eröffnung von Sanierungsmöglichkeiten, das Einbeziehen Ihrer persönlichen Wünsche, Ihrer Eigenleistungen und das Aufzeigen der Fördermittel für die möglichen Maßnahmen. Damit wird Ihnen eine neutrale, objektive und transparente Darstellung Ihres Eigentums gegeben als Basis auch für die Wertermittlung ihrer Immobilie anhand von baulichen Fakten.

Mit der Gebäudeanalyse und der Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplanes können Sie abschätzen, was Ihnen der energiesparende Umbau bringt und vor allem wie viel Sie einsparen - zusätzlich zur Steigerung Ihres Wohlbefindens. Diese Expertise kann (und darf) Ihnen nur ein Energieeffizienz-Experte erarbeiten und nur seine Analyse kann öffentlich gefördert werden (s.o.). Denn allein das Wissen um die am Bau verwendeten Baustoffe, deren Eigenschaften und ihr Zusammenwirken sowie der Zustand der vorhandenen Technik ist ein enorm weites Feld. Die Verarbeitungen und deren Qualität kommen noch hinzu. Ich erstelle den Sanierungsplan individuell nach dem welche Ziele SIE erreichen wollen, welche Baustoffe und welche Technik erforderlich und sinnvoll sind, welche Sanierungsreihenfolge am effektivsten ist aus Basis dieser ganzheitlichen Betrachtung Ihres Gebäudes.

In der Gebäudeanalyse wird Ihr Nutzerverhalten somit nicht berücksichtigt!

Neben den natürlichen Personen können eine Beratung in Anspruch nehmen:

  • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereiches. (Max. 250 Arbeitsplätze, 50 Millionen € Jahresumsatz oder 42 Millionen € Bilanzsumme.)
  • juristische Personen und sonstige Einrichtungen, sofern diese gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Eine Beratung nicht in Anspruch nehmen dürfen:

  • Unternehmen, die in verschiedenen Eigentumsverhältnissen bestehen.
  • Objekte an denen der Berater Eigentums- oder Nutzungsrechte hat oder die sich im Eigentum von Verwandten oder verschwägerten (bis 2. Grad) befinden.
  • Objekte, die in den letzten vier Jahren Gegenstand einer Beratung nach Förderrichtlinien des Bundes zur Vor-Ort-Beratung waren. Ausnahmen sind zulässig wenn z.B. ein Eigentümerwechsel erfolgt ist oder sich andere grundlegende Eigenschaften verändert haben.
  • Objekte, die baugleich mit anderen Objekten desselben Beratungsempfängers sind und einen vergleichbaren Standort aufweisen.
  • Objekte, bei denen die Beratung bereits ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert wird/wurde (Kumulationsverbot)

Der Förderantrag für eine Beratung muss bei der Bewilligungsbehörde BAFA vor dem Beginn der Beratungsmaßnahme gestellt werden! Zuvor ist lediglich die Aufnahme des Ist-Zustandes der relevanten Daten vor Ort zulässig. Ein Vertrag zwischen Berater und Kunden ist nur dann zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage der BAFA abhängig gemacht wird. Die Maßnahme muss spätestens neun Monate nach Bewilligung durchgeführt werden.

Die Auszahlung erfolgt:

  • nach Einreichung der Kopie des Beratungsberichtes incl. Foto's der Gebäudeansichten.
  • nach Einreichung einer von beiden Parteien unterschriebenen Verwendungsnachweiserklärung im Original.
  • einer vom Hausverwalter unterzeichneten Bestätigung der Teilnahme des Beraters an einer Eigentümerversammlung.
  • Rechnungskopie der Beratungsleistung unter Angabe des Bundeszuschusses und des Eigenanteils des Kunden.

Sämtliche Verwendungsnachweisunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes bem BAFA eingegangen sein!

Leistungen der Beratung

Bereits beim ersten Kontakt von Beratenem und mir als Berater können viele grundsätzliche Fragestellungen geklärt werden, für eine Analyse zwingend erforderliche und durch den Eigentümer kostenlos beizubringende Unterlagen sind:

  • Persönliche Daten wie Name, Adresse, E-Mail etc.
  • Baujahr des Gebäudes
  • Baujahr der Heizungsanlage
  • Anzahl der Wohnungen
  • Wohnfläche bzw. Nutzfläche
  • Ein Gebäudefoto
  • Gut lesbare Bau-/Ausführungspläne des Objektes möglichst im Maßstab 1:50 oder 1:100
  • Das letzte Schornsteinfegerprotokoll

notwendige zusätzliche Angaben die durch den Eigentümer bereitgestellt oder durch eine Vor-Ort-Begehung durch mich erfasst werden können:

  • Unterlagen von bereits durchgeführten Renovierungen möglichst mit Materialangaben
  • Welche Gebäudeteile werden beheizt und wie oft genutzt?
  • Wärmdämmung von Dach, Außenwänden, Kellerdecke, Spitzboden
  • Dämmung von Heizleitungen, Einbau von Thermostatventilen
  • Solar- oder Lüftungsanlage, werden regenerative Energien eingesetzt?
  • Ist eine Lüftungsanlage vorhanden? Wenn ja, mit Wärmerückgewinnung?
  • Geschieht die Warmwasserbereitung über die Heizung oder durch Zusatzgeräte?
  • Falls keine genauen Angaben über das Objekt gemacht werden können muss gemessen werden.
  • Wichtige Angaben sind weiterhin Art und Verglasung der Fenster, Sparrenstärke und Dämmung des Daches, zudem ob eine Dampfsperre oder Winddichtigkeitsfolie vorhanden ist, Stärke der Decke zu Dachboden und Keller, Sturzhöhe der Kellerfenster, Höhe von verlegten Kabel- oder Rohrleitungen.
  • Sind bauliche Mängel erkennbar, die einer Sanierung bedürfen?
  • Sollen Sanierungsmaßnahmen über Fördermittel umgesetzt werden?
  • Kundenwünsche, wie ist das Minimalziel (z.B. KfW 115)?
  • Welche weiteren Baumaßnahmen sind weiterhin angedacht bzw. sollen umgesetzt werden (Barrierenreduzierung, Einbruchsschutz, Dachausbau, Badmodernisierung, Küche etc.)

Je mehr Informationen und Unterlagen Sie als Kunde von sich aus beisteuern können desto einfacher wird es.

Der Ortstermin

Vor Ort erfolgt die Sichtung und Begehung des Gebäudes mit Vervollständigung der o.g. Gebäudedaten (Dauer ca. 1-2 Std.) und Aufnahme Ihrer Kundenwünsche und -vorstellungen.

Berechnung

Die Berechnung des Ist-Energiebedarfs mit Darstellung der Energiebilanz erfolgt gemäß DIN 4701-10. Es werden durch mich dabei zwei oder drei Sanierungskonzepte berücksichtigt die sowohl Ihre Wünsche als auch die gesetzlichen Vorgaben sinnvoll vereinbaren (z.B. Einzelmaßnahmen, KfW 115 oder KfW 85).

Die abschließende Beratung

Die Berechnungen dienen als Basis für detaillierte Aussagen über Energieeinsparungen. Die Modernisierungsziele, die Wahl der Maßnahmen, die Kapitalbeschaffung sowie der zeitlichem Ablauf der Sanierungsmaßnahme(n) sind auf Ihre persönliche Zielsetzung abgestimmt. Dieser individuelle Energieberatungsbericht wird Ihnen für jedes der berücksichtigten Konzepte in einem persönlichen Abschlussgespräch dargelegt um Ihnen aufzuzeigen welche Optionen Sie haben.


¹ Stand: 01.02.2021