Nutzung von öffentlichen Förderprogrammen
Förderprogramme des Bundes, der Länder und auch einiger Kommunen geben Privatpersonen, Wohnwirtschaft, Gewerbe, Mittelstand, kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen finanzielle Anreize für Energieeinsparungsvorhaben und zur Umsetzung der Energiewende¹. Diese gibt es in Form von günstigen Darlehen für verschiedene energetische Vorhaben und in Form von nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen für energetische Maßnahmen. Aufgrund des gesellschaftlichen, politischen und technischen Wandels unterliegen sie einem ständigen Fluss von Veränderungen. Als zugelassener Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes bin ich verpflichtet mich über deren Veränderungen ständig auf dem Laufenden zu halten um Ihnen die Fördermöglichkeiten unabhängig, neutral und objektiv darzustellen.
Z.B. gibt es für Privatpersonen, Gewerbe und Mittelstand KfW-Förderungen sowohl für die Errichtung eines Neubaus als auch für die Energetische Sanierung im Bestand. Je besser der energetische Standard Ihres Gebäudes nach dem Bau oder der Sanierung ist, desto mehr Förderung können Sie erwarten und desto weniger zahlen Sie vom Darlehen zurück - die KfW gewährt Tilgungszuschüsse in variabler Höhe je nach energetischem Ergebnis einer Maßnahme. Der Nachweis erfolgt durch die Berechnung des Primärenergiebedarfs, dieser muss den jeweiligen Mindestanforderungen der KfW entsprechen. Aber auch Einzelmaßnahmen wie die Heizungsanlage, einzelne Fenster, Außenbauteile oder, im Mittelstand, energetische Verbesserungen von Produktionsprozessen werden gefördert wenn die Mindeststandards der KfW eingehalten werden.
Um Ihnen Ihre individuellen Fördermöglichkeiten darzustellen ist der Energieeffizienz-Experte zwingend notwendig - er hat die Kenntnis und die Genehmigung Ihr Gebäude bzw. Ihr Vorhaben technisch zu bewerten und die sich daraus ergebenden Fördermöglichkeiten aufzuzeigen. Im Falle einer Projektumsetzung bin ich als Experte zudem auch für die Bestätigung des richtigen Einsatzes für die Fördermittel notwendig und ob die baulichen Maßnahmen auch den anerkannten und gültigen Regeln der Technik entsprechen.
Verschenken Sie also kein Geld, nutzen Sie alle Informationen über die aktuellsten Änderungen bei den Energieförderprogrammen und lassen Sie sich von mir beraten.
In der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden die Darlehen für Sanierungsmaßnahmen von der KfW verwaltet, ebenso die Zuschüsse für die Erneuerung von Heizungen mit Nutzung Erneuerbarer Energien. Die Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude übernimmt das BAFA.
¹ Informationen und Hintergründe zur Energiewende erhalten Sie im Servicebereich
² Stand: 02.01.2025